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   BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04   

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BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04 (https://dejure.org/2005,9491)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2005 - 2 BvR 162/04 (https://dejure.org/2005,9491)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 162/04 (https://dejure.org/2005,9491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Anregung eines Überstellungsersuchens durch die Staatsanwaltschaft als Rechtsakt mit unmittelbarer Außenwirkung - Gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung über einen Überstellungsantrag bei abschließender Entscheidung durch das Landesjustizministerium - ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 3; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; IRG § 74 Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; GG Art. 19 Abs. 4
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Anregung eines Überstellungsersuchens durch die Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
    a) Mit Rücksicht auf den sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ergebenden Anspruch des Verurteilten auf Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ) und den daraus erwachsenden Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung durch die Strafvollzugsbehörde (vgl. BVerfGE 89, 315 ) hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18. Juni 1997 (vgl. BVerfGE 96, 100 ) die Versagung der Anregung eines Überstellungsersuchens durch die Staatsanwaltschaft als Rechtsakt mit unmittelbarer Außenwirkung angesehen, der sich unmittelbar auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten auswirkt und im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG der gerichtlichen Überprüfung auf fehlerfreien Ermessensgebrauch unterliegt.

    Zwar hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der Ermessensausübung, soweit die Entscheidung des Ministeriums in Wahrnehmung der vom Bund übertragenen Befugnisse auf allgemein-, insbesondere außenpolitischen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 96, 100 ), deren Gewichtung zum Kernbereich des Regierungshandelns gehört; unberührt hiervon bleibt jedoch die gerichtliche Überprüfung der Ermessensausübung in vollstreckungsrechtlicher Hinsicht, insbesondere mit Blick auf die von der Staatsanwaltschaft Lübeck in der Hauptverhandlung abgegebene Erklärung zur Anwendung des Umwandlungsverfahrens gemäß Art. 11 Überstellungsübereinkommen.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
    a) Mit Rücksicht auf den sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ergebenden Anspruch des Verurteilten auf Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ) und den daraus erwachsenden Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung durch die Strafvollzugsbehörde (vgl. BVerfGE 89, 315 ) hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18. Juni 1997 (vgl. BVerfGE 96, 100 ) die Versagung der Anregung eines Überstellungsersuchens durch die Staatsanwaltschaft als Rechtsakt mit unmittelbarer Außenwirkung angesehen, der sich unmittelbar auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten auswirkt und im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG der gerichtlichen Überprüfung auf fehlerfreien Ermessensgebrauch unterliegt.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
    a) Mit Rücksicht auf den sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ergebenden Anspruch des Verurteilten auf Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ) und den daraus erwachsenden Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung durch die Strafvollzugsbehörde (vgl. BVerfGE 89, 315 ) hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18. Juni 1997 (vgl. BVerfGE 96, 100 ) die Versagung der Anregung eines Überstellungsersuchens durch die Staatsanwaltschaft als Rechtsakt mit unmittelbarer Außenwirkung angesehen, der sich unmittelbar auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten auswirkt und im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG der gerichtlichen Überprüfung auf fehlerfreien Ermessensgebrauch unterliegt.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
    c) Welcher Rechtsweg hierfür in Betracht kommt, haben die Fachgerichte in Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Prozessrechts festzustellen, wobei im Rahmen der Begründetheit der Frage nachzugehen wäre, ob der Beschwerdeführer durch die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft Lübeck in seinem Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ) betroffen ist bzw. eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes vorliegt (vgl. BVerfGE 59, 128 ; 72, 200 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, NStZ 1993, S. 300; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
    c) Welcher Rechtsweg hierfür in Betracht kommt, haben die Fachgerichte in Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Prozessrechts festzustellen, wobei im Rahmen der Begründetheit der Frage nachzugehen wäre, ob der Beschwerdeführer durch die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft Lübeck in seinem Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ) betroffen ist bzw. eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes vorliegt (vgl. BVerfGE 59, 128 ; 72, 200 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, NStZ 1993, S. 300; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
    c) Welcher Rechtsweg hierfür in Betracht kommt, haben die Fachgerichte in Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Prozessrechts festzustellen, wobei im Rahmen der Begründetheit der Frage nachzugehen wäre, ob der Beschwerdeführer durch die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft Lübeck in seinem Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ) betroffen ist bzw. eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes vorliegt (vgl. BVerfGE 59, 128 ; 72, 200 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, NStZ 1993, S. 300; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
    c) Welcher Rechtsweg hierfür in Betracht kommt, haben die Fachgerichte in Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Prozessrechts festzustellen, wobei im Rahmen der Begründetheit der Frage nachzugehen wäre, ob der Beschwerdeführer durch die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft Lübeck in seinem Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ) betroffen ist bzw. eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes vorliegt (vgl. BVerfGE 59, 128 ; 72, 200 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, NStZ 1993, S. 300; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
    Dem Beschwerdeführer ist es zumutbar, von einem umstrittenen Rechtsbehelf Gebrauch zu machen (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
    a) Mit Rücksicht auf den sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ergebenden Anspruch des Verurteilten auf Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ) und den daraus erwachsenden Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung durch die Strafvollzugsbehörde (vgl. BVerfGE 89, 315 ) hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18. Juni 1997 (vgl. BVerfGE 96, 100 ) die Versagung der Anregung eines Überstellungsersuchens durch die Staatsanwaltschaft als Rechtsakt mit unmittelbarer Außenwirkung angesehen, der sich unmittelbar auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten auswirkt und im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG der gerichtlichen Überprüfung auf fehlerfreien Ermessensgebrauch unterliegt.
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
    Möglichen Ungewissheiten hinsichtlich des Rechtsweges wird durch die bindende Verweisungsmöglichkeit gemäß § 17a Abs. 2 GVG zureichend Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 57, 9 ).
  • BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92

    Vertrauensschutz des Strafgefangenen in den Vollzugsort

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

  • BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

  • OLG Hamm, 11.09.2018 - 1 VAs 52/18

    Rechtsschutz gegen Auslandsvollstreckung nach Vollstreckungsbeginn

    Die von der Generalstaatsanwaltschaft Köln hierzu zitierten älteren obergerichtlichen Entscheidungen (KG, NStZ 1993, 606; OLG Bamberg, NStZ 1985, 224) bezogen sich jeweils auf die Weigerung der Vollstreckungsbehörde, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein vom Verurteilten gewünschtes Vollstreckungshilfeersuchen gemäß § 71 IRG anzuregen, wohingegen das Bundesverfassungsgericht später gerade Entscheidungen über eine solche Anregung - und zwar im Beschluss vom 18.07.1997 - 2 BvR 483/95 u.a. - (juris) ohne Differenzierung nach dem Ergebnis der Prüfung der Vollstreckungsbehörde - ausdrücklich als Rechtsakte gewürdigt hat, die sich unmittelbar auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten auswirken und daher im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG der gerichtlichen Überprüfung auf fehlerfreien Ermessensgebrauch unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.1997, a.a.O.; Beschluss vom 14.01.2005 -2 BvR 162/04-; Senat, Beschluss vom 25.09.2012 - III-1 VAs 46/12 -, jew. zit. n. juris; Böttcher in LR-StPO, 26. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 40; Paeffgen in: SK-StPO, 5. Aufl., § 23 EGGVG, Rn. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG München, 14.06.2012 - 4 VAs 19/12

    Überstellung verurteilter Personen: Anspruch auf Überstellung zur weiteren

    14 Dies gilt auch dann, wenn die abschließende Entscheidung der Versagung der Überstellung nicht die Staatsanwaltschaft/Vollstreckungsbehörde sondern das Landesjustizministerium als deren oberste Fachaufsichtsbehörde trifft (BVerfG NStZ-RR 2005, 182), wie im vorliegenden Fall.
  • OLG München, 21.09.2015 - 4 VAs 56/09

    Kein Anspruch auf Überstellung in das Heimatland zur weiteren Strafvollstreckung

    Dies gilt auch dann, wenn die abschließende Entscheidung der Versagung der Überstellung nicht die Staatsanwaltschaft/Vollstreckungsbehörde, sondern das Landesjustizministerium als deren oberste Fachaufsichtsbehörde trifft (BVerfG NStZ-RR 2005, 182), wie im vorliegenden Fall.
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